Ausschüttungen sind technisch an Abrechnungen gekoppelt. Wird eine Ausschüttung vorgenommen, werden also parallel auch immer die bis dahin aufgelaufenen Gebühren für die von uns erbrachten Leistungen abgerechnet.
Wie vertraglich vereinbart werden unsere Gebühren mit dem Ausschüttungsbetrag verrechnet, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Wie vertraglich vereinbart werden unsere Gebühren mit dem Ausschüttungsbetrag verrechnet, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Es werden also i.d.R. die jeweils bis zum Zeitpunkt der Abrechnung eingenommenen Teilnahmegelder abzüglich unserer Gebühren sowie eines Sicherheitseinbehalts i.H.v. 10% des Ausschüttungsbetrags (für ggf. noch durchzuführende Erstattungen) überwiesen.
Im Rahmen der Schlussabrechnung wird kein Sicherheitseinbehalt mehr angesetzt und alle restlichen Einnahmen werden ausgeschüttet.
Wir können nur tatsächlich auf unserem Konto eingegangene Gelder ausschütten.
Im Rahmen der Schlussabrechnung wird kein Sicherheitseinbehalt mehr angesetzt und alle restlichen Einnahmen werden ausgeschüttet.
Wir können nur tatsächlich auf unserem Konto eingegangene Gelder ausschütten.
Bitte beachten Sie, dass Kreditkartenzahlungen z. T. erst nach 4–6 Wochen auf unserem Konto eingehen und entsprechend ausgeschüttet werden können.